Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lord Vishnus Couch GmbH
(Stand: 30.01.2021)
1. Präambel
1.1. Die Lord Vishnus Couch GmbH, Aachener Straße 23, 50674 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 71503, (nachfolgend „LVC“ genannt) bietet ihren Kunden die Teilnahme an Yogakursen in ihren Räumlichkeiten sowie im Rahmen einer Online-Plattform.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen der Lord Vishnus Couch GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn LVC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss und Vertragsverhältnisse; Registrierungsvoraussetzungen
2.1. Voraussetzung für die Nutzung des Angebots von LVC (kostenpflichtige Nutzungspakte und/oder kostenlose Testangebote bzw. sonstige Leistungen) ist die Anmeldung bzw. Registrierung des Kunden sowie die Bestätigung der Mitgliedschaft durch LVC. LVC ist berechtigt, Anfragen des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an Yoga-Kursen in den Räumen von LVC oder über das Online-Portal von LVC jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen. Es besteht weder ein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages, noch an der Teilnahme kostenloser Angebote von LVC.
2.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Anmeldung des Kunden durch LVC („Registrierung“) bzw. Annahme der Anmeldung des Kunden durch LVC zustande. Dies kann bei der Teilnahme an Kursen über das online-Portal auch durch Freischaltung des jeweiligen Angebots erklären.
2.3. Der Kunde bestätigt mit seiner Anmeldung, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein oder mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters handeln. In jedem Fall muss er mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.
3. Teilnahme an Kursen in den Räumen von LVC
3.1. Soweit ein Vertrag über ein kostenpflichtiges Nutzungspaket über die Teilnahme an Yogakursen in den abgeschlossen wurde, erbringt LVC die vereinbarten Leistungen in den Räumen von LVC entsprechend den von LVC angebotenen Kursplänen. LVC ist berechtigt, diese Kurspläne jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern, solange gewährleistet ist, dass die von LVC geschuldeten Kurse in ausreichender Häufigkeit stattfinden.
3.2. Soweit LVC darüber hinaus freiwillig und kostenlos Inhalte und/oder Dienstleistungen bereitstellt, erfolgt dies ohne Übernahme einer Rechtspflicht hierzu und LVC ist jederzeit berechtigt diese Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaig in den Räumlichkeiten von LVC bestehende Haus- und Nutzungsordnung zu beachten.
3.4. LVC ist berechtigt, die Teilnehmerzahl einzelner Kurse entsprechend der Kapazität der Räume zu begrenzen. Dem Kunden ist bewusst, dass die Teilnehmerzahlen der von LVC angebotenen Kurse teilweise großer Schwankungen unterliegen. Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an einem Kurs besteht nicht, wenn die von LVC festgesetzte Teilnehmerzahl erreicht ist.
3.5. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Kursleiter Folge zu leisten.
3.6. Zusatz zu Workshops:
LORD VISHNUS COUCH behält sich vor, bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit des Lehrenden o.ä.) oder dem Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl das Einzelangebot zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Bei einer zeitlichen Verlegung können die Teilnehmenden zwischen der Teilnahme am Ersatz-Termin oder einer Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr wählen.
Sollte der Workshop ersatzlos abgesagt werden, erstattet LORD VISHNUS COUCH die Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche wie z. B. Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage, bestehen nicht.
4. Teilnahme an Online-Kursen
4.1. Die Nutzung des Angebots von LVC erfolgt ausschließlich für private Zwecke des Kunden. Eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung des Angebots ist dem Kunden untersagt.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anmeldung wahre und vollständige Angaben zu machen, und diese während der Vertragslaufzeit im Falle der Änderung seiner Daten durch Anpassung oder Mitteilung an LVC zu aktualisieren.
4.3. Pro Person darf nur eine Registrierung gleichzeitig unterhalten werden.
4.4. Der Kunden ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Überlassung der Nutzungsmöglichkeit der Registrierung und/oder eines kostenpflichtigen Nutzungspakets an Dritte ist verboten.
4.5. Der Kunden ist verpflichtet, die an Inhalten kostenpflichtige Nutzungspakete sowie sonstigen Inhalten im Angebot von LVC bestehenden gesetzlichen Urheber- und sonstigen Rechte zu beachten. Er darf diese Inhalte nicht vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen oder technische Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke entfernen, es sei denn dies ist ausdrücklich erlaubt.
4.6. Der Kunden hat die Obliegenheit, auf eigene Kosten Hard- und Software sowie einen Breitband-Internetanschluss für den Abruf der vereinbarten Inhalte bzw. Dienstleistungen aus dem Angebot von LVC bereitzuhalten.
4.7. Dem Kunden wird der Abruf der vereinbarten Inhalte von LVC grundsätzlich räumlich beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland gestattet. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/1128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2017 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt zum 01.04.2018 wird auch die Nutzung während eines vorübergehenden Aufenthaltes des Kunden in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als seinem Wohnsitzmitgliedsstaat gestattet, sofern die in der Verordnung (EU) 2017/1128 dafür aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind und der Kunde zuvor die (auch wiederholte) Überprüfung seines Wohnsitzmitgliedstaats nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2017/1128 und den anwendbaren Datenschutzbestimmungen duldet und ermöglicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die technisch Qualität beim Abruf der Inhalte im europäischen Ausland negativ im Vergleich zur inländischen Qualität abweichen kann.
4.8. LVC gewährleistet eine Verfügbarkeit seines Online-Angebots von 95 % auf das Kalenderjahr gerechnet. Nicht eingerechnet werden von LVC nicht zu vertretende Ausfälle wegen notwendiger Wartungsarbeiten, aufgrund von höherer Gewalt, von technischen Störungen des Internets oder aus sonstigen nicht von LVC zu vertretenden Gründen.
4.9. LVC verpflichtet sich nicht zur Datensicherung für den Kunden und übernimmt keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden vertraglichen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
4.10. Teilnahme an Kursen und Workshops
Im Rahmen einer Veranstaltung können Bilder und/oder Videos von den Teilnehmer_innen gemacht werden und zur Veröffentlichung auf der Homepage www.vishnuscouch.de, zur Weitergabe an die Teilnehmenden der Veranstaltung, auf der Instagram-Seite der Lord Vishnus Couch GmbH, auf der Facebook-Seite der Lord Vishnus Couch GmbH verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden.
Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.
5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
5.1. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. (Manche Fort- und Ausbildungen sind von der Mehrwertsteuer befreit) LVC ist zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen berechtigt.
5.2. Sofern eine Gesamtzahlung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, ist der Gesamtbetrag mit Beginn des Zeitraums fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Im Übrigen sind vereinbarte Entgelte sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
5.3. Zur Bezahlung ist ausschließlich durch das vereinbarte Zahlungsmittel zulässig. Mit Erteilung der Zustimmung zum Lastschrifteinzug ermächtigt der Kunden LVC dazu, vom Kunden geschuldete Zahlungen von dessen Konto einzuziehen.
5.4. Der Kunde ist zur Erklärung einer Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung gegenüber LVC rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Kunden nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.5. Erfüllt der Kunden eine fällige Zahlungsverpflichtung gegenüber LVC unberechtigt nicht, so ist LVC nach vorheriger Abmahnung und unbeschadet weiterer gesetzlicher und vertraglicher Rechte berechtigt, von dem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, bis die geschuldete Zahlung eingegangen ist. Die Vertragslaufzeit bleibt in diesem Fall unberührt.
5.6. Der Kunden hat LVC nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schäden und erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rücklastschriftkosten) zu ersetzen, die LVC durch die Nicht- oder verspätete Zahlung des Kunden oder sonstige Störungen der Bezahlung durch den Kunden (z.B. pflichtwidrig fehlende Kontodeckung bei Lastschriftmandat) entstehen, es sei denn der Kunden hat diese nicht zu vertreten.
6. Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung, Pausieren, Kündigung
6.1. Der Vertrag über ein kostenpflichtiges Nutzungspaket läuft für die jeweils vereinbarte Laufzeit. Nach deren Ende verlängert er sich jeweils automatisch um die vereinbarte Laufzeit, sofern der Kunde oder LVC den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von einer Woche kündigt.
6.2. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Kunde ist berechtigt, eine Kündigung auch über die bereitgestellte Funktion im Kundenkonto gegenüber LCV zu erklären.
6.3. Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für LVC liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund insbesondere auch vor, wenn der Kunden bei der Anmeldung bzw. Bestellung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen hat, sofern LVC vor außerordentlicher Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Kunden angemahnt hat.
6.4. Soweit LVC einen kostenlosen Testzeitraum für ein kostenpflichtiges Nutzungspaket anbietet und mit dem Kunden vereinbart, verlängert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit des kostenpflichtigen Nutzungspakets entsprechend; in diesem Fall läuft zunächst der verlängerte Zeitraum (ggf. mit einem ordentliche Sonderkündigungsrecht des Kunden, falls vereinbart) und dann die reguläre Laufzeit des kostenpflichtigen Nutzungspakets.
6.5. Falls der Kunden ein kostenpflichtige Nutzungspaket über die Website von LVC abgeschlossen hat (d.h. gilt nicht für den Erwerb aus Apps bzw. über App-Store-Anbieter wie z.B. Apple/iTunes, Google, Amazon) und solange der Kunden mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung nicht im Verzug ist, kann er das kostenpflichtige Nutzungspaket bis zu zweimal für einen Zeitraum von insgesamt höchstens 90 Tagen innerhalb von 365 zusammenhängenden Tagen pausieren, indem er die hierfür vorgesehene Einstellung im Kundenkonto aktiviert. In diesem Fall kann er das kostenpflichtige Nutzungspaket während des pausierten Zeitraums nicht nutzen und die Laufzeit des kostenpflichtigen Nutzungspakets verlängert sich um die vereinbarungsgemäß pausierte Zeit.
6.6. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Handlungen der Deutschen Telekom und der mit ihr verbundenen Unternehmen, Streiks, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen Anlagen und diesen AGB befreit.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1. LVC ist nicht verpflichtet, die gesundheitlichen Voraussetzungen des Kunden für die Teilnahme an den Kursen zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, das Angebot von LVC nur in Anspruch zu nehmen, wenn er sicherstellen kann, dass die medizinische Unbedenklichkeit gegeben ist. Er verpflichtet sich, diese Unbedenklichkeit in Zweifelsfällen durch die ihn behandelnden Ärzten feststellen zu lassen.
7.2. Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie von LVC ausdrücklich und schriftlich als zugesichert bezeichnet werden. LVC leistet keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden mit der Teilnahme an Yogakursen gewünschten Ziele erreicht werden.
7.3. LVC haftet für vertragliche und sonstige Ansprüche des Kunden dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden,
a) die LVC, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von LVC oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht,
c) in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung und
d) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
7.4. LVC haftet in den Fällen der Nr. 7.3. a) bis c) einschließlich der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.5. In anderen als in den oben genannten Fällen ist die Haftung von LVC unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
7.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechend Anwendung auf alle Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von LVC. Sie bewirken keine Änderung der gesetzlichen Beweislast.
8. Höhere Gewalt
8.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen eventuellen Anlagen und diesen AGB befreit.
8.2. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
8.3. Die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Vertragspartei wegen höherer Gewalt nicht dazu in der Lage ist, die von ihr geschuldete Leistung zu erbringen.
9. Schlussbestimmungen, Sonstiges
9.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
9.3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts (Art. 3 bis 54 EGBGB einschließlich) und des UN-Kaufrechts.
9.4. Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und LVC ist – sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt – Köln. LVC ist berechtigt, den Kunden auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
9.5. Bei Beschwerden über LVC kann sich der Kunden jederzeit an die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten wenden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
9.6. LVC ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.